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18/04 - 09 /05 30/08 - 21/09 |
10/05 - 20/06 23/08
- 29/08 |
21/06 - 04/07
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05/07 - 22/08 |
Erwachsene |
€ 4,00 |
€ 5,30 |
€ 6,60 |
€ 8,00 |
| Kinder
2 - 8 jahren |
€ 2,60 |
€ 3,60 |
€ 4,50 |
€ 5,00 |
| Stellplatz+auto+Stromanschluß+Warme
Dusche |
€ 8,50 |
€ 9,30 |
€ 12,00 |
€ 13,60 |
| Hund |
€ 2,50 |
€ 2,50 |
€ 2,50 |
€ 2,50 |
| Zweites Auto |
€ 3,40 |
€ 4,00 |
€ 5,00 |
€ 5,00 |
| Boot |
€ 3,70 |
€ 5,20 |
€ 5,20 |
€ 6,20 |
| Besucher |
€ 4,00 |
€ 5,00 |
€ 5,00 |
€ 5,00 |
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Bungalows - Ferienwohnungen
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18/04 - 09
/05 30/08 - 21/09 |
10/05
- 20/06 23/08 -29/08 |
21/06 - 04/07
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05/07
- 22/08 |
| 4 betten |
€ 40,00 |
€ 55,00 |
€ 75,00 |
€ 85,00 |
| 5/6 betten |
€45,00 |
€ 60,00 |
€ 85,00 |
€110,00 |
Wasser, Geschirr, Gas, Endreinigung, Strandservice mit
1 Sonnenschirm und 1 Liegestuhl ( von 1/6 bis 31/8 ).
Bettwäsche und Tischwäsche nicht inklusive.
Mindenstaufenthalt im Hochsaison: 7 Tage, von Samstag
. Ankunft ab 16,00 Uhr. Abreise bis 10,00 Uhr. |
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18/04 - 09 /05 30/08
- 21/09 |
10/05 - 20/06 23/08 - 29/09
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21/06 - 04/07
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05/07 - 22/08 |
| 4 betten |
€ 30,00 |
€ 40,00 |
€ 51,00 |
€ 70,00
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Decken, Gas, Endreinigung - Komplettes Vorzelt mit Geschirr.
Bettwäsche inklusive. Mindenstaufenthalt i Hochsaison
: 7 Tage, von Samstag. Ankunft ab 16,00 Uhr. Abreise bis
10,00 Uhr. |
| Regelordnung
des Campingplatzes Ancora
>> pdf |
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| 1. Für
den Eintritt ist die Ermächtigung der Leitung
und die folgerichtige Registrierung der persönlichen
Dokumente verbindlich. Wird einer ohne Registrierung
auf dem Campingplatz gefunden, dann wird er
gleich entfernt und bei den Ortsbehörden
angezeigt. Der Eintritt und die Ausfüllung
des Personalbagens der Polizei sind mit der
Annahme der Regelordnung des Campingplatzes
verbunden.
2. Jeder Gruppe wird bei der
Ankunft einen Platz erteilt. Es ist verboten
, andere Räume zu besetzen und die Grenze
des eigenen Platzes zu überschreiten. Die
Grenzen des eigenen Platzes und anderer müssen
sorgfältig respektiert.
3. Das Betreten des Platzes
muss nach 12 Uhr des ersten Aufenthaltstags
stattfinden.. Der Platz muss außerdem
frei und gereinigt bis 10 uhr des letzten Aufenthaltstages
freigelassen werden.
4. Der Platz darf nur von einem
einzigen Übernachtungsmittel ( Wohnwagen,
Camper, oder Zelt ) besetzt werden; es ist aber
möglich , eine Verande , eine Kleinküche
u/o ein Gazebo oder einen Sonnensegel aufzuschlagen.
Die Gäste sollen sich um ihren Wohnwagen,
ihr Zelt sowie um ihre eigenen Gegenstände
kümmern.
5. Während der Hochsaison
müssen die Gäste , im Falle sie ihren
Platz auch zeitweilig freilassen, den Preis
derselben + den eines Erwachsenen bezahlen.
6. Jedem Platz ist der Anschluss
mit einer einzigen Steckdose
( 3 Ampere ) in den dazu bestimmten Säulchen
möglich. Der Zutritt zu den Säulchen
ist nur Volljährigen gestattet.Das Anschlusskabel
soll unbedingt typengeprüft, flammenfast
und nach den CEE-Bestimmungen gebaut sein; es
soll keine Stecker und keine Verbindungen haben
und soll die Plätze anderer und die Fahrbahn,
besonders die aus Asphalt, nicht überqueren.
7. In der Periode vom 1sten
Juni bis zum 31sten August ist die Einfahrt
mit den Autos in den Campingplatz verboten.
Die Gäste dürfen nur am Tag der Ankunft
und an dem der Abfahrt mit dem Auto einfahren
( 2 Stunden sind für Laden und Ausladen
gestattet ) ; nachher soll das Auto auf dem
zentralen Gelände des äußerlichen
Campingparkplatzes oder auf dem ,von der Leitung
erteilten Platz, geparkt werden. Die Geschwindigkeitsgrenze
innerhalb des Campingplatzes soll auf jeden
fall höchstens 5km pro Stunde sein.
8. Die Leitung macht sich für
keine Gegenstände und Personenschaden,
Unwetter, Unheil, Epidemien, Insekte, Pflanzenkrankheiten,
Diebstähle und allegemeine Schaden und
andere Ursachen verantwortlich, die nicht von
der direkten Nachlässigkeit der Leitung
abhängen. Die Gäste werden deswegen
ersucht, keine Wertgegenstände innerhalb
des Zeltes, des Wohnwagens zu lassen.
9. Von 13.00 bis 15.00 Uhr
und von 23.00 bis 7.00 Uhr ist Schweigepflicht
vorgescrieben. Der Verkehr von Motorfahrzeugen
ist verboten. Es ist außerdem nicht gestattet,
Radios, Fernseher laut zu stellen und irgendwie
zu stören. Während dieser Zeit ist
der Zutritt der Kinder zum Spielplatz auch verboten.
10. Verwandte, Freunde und
Besucher dürfen nur in den Campingplatz
rein, nur nachdem sie ihren gültigen Ausweis
am Eingang abgegeben haben und auf jeden Fall
nach Belieben der Leitung. Was Aufenthalte betrifft,
die länger als 2 Stunden dauern, muss der
geltende Listenpreis bezahlt werden . Eventuelle
Besucher, die ohne Registration innerhalb des
Campingplatzes gefunden werden, werden sofort
zusammen mit den Leuten entfernt, die sie zu
Gast haben.
11. Die Besitzer der Tiere
sollen sich darum kümmern, damit ihre Tiere
immer innerhalb der Grenzen ihres Platzes bleiben.
Hundebesitzer sollen sie streng auf
dem eigenen Platz and die Leine legen und sie
für ihre Notdurft an der Leine führen.
Das Tier soll außerdem mit einer identifizierenden
Medaille ( mit den Daten des Besitzers ) gestattet
werden. Auf jeden Fall sind die Besitzer der
Tiere für eventuelle Schaden oder Storüngen
verantwortlich, die ihre Tiere anderen Besuchern
verursachen können. Die Leitung hat jedenfalls
die Recht dazu, Tieren nicht aufzunehmen oder
zu entfernen , die für die ganze Gemeinschaft
gefärlich gehalten werden, die stören,
oder die von ihren Besitzern schlecht geleitet
werden.
12. Es ist verbindlich , die
Bäume , die Vegetation un die Umwelt zu
schonen, sicht um den Anstand und die Sauberkeit
des eigenen Platzes, der Mülltonnen, der
Bäder, des Strands und der gemeinen Zonen
zu kümmern. Es ist verboten , Trinkwasser
für die Reinigung von Autos , Booten, Wohnwagen
, Zelten anzuwenden und Wasser im allgemeinen
zu verschwenden; kein fester Wasseranschluss
an den Brunnen ist gestatt.
13. Es ist gestattet ein Barbecue
zu gebrauchen unter der Bedingung , dass der
Gast einen Typengeprüften 1k-Feuerlöscher
hat und zur schau stellt.
14. Das Personal des Campingplatzes
ist ermächtigt, diese Regelordnung achten
zulassen; es ist außerdem ermächtig,
jegliche unberechtigte Struktur und jegliches
Mittel wegzuräumen , die die Gäste
und die Umwelt stören oder beschädigen
können. Die versäumte Beachtung auch
einer der obengenannten Normen oder ein Verhalten
das die Harmonie und das gegenseitige Zusammenleben
beschädigt, kann die Entfernung des ungewünschten
Gastes vom Campingplatz mit sich führen.
15. Der Zutritt zum Campingplatz
führt die Annahme und die volle Beachtung
der vorliegenden “REGELORDNUNG“,
die durch weitere Normen ergänzt werden
kann, die die Leitung zu einem besseren Betrieb
des Campingplatzes für gemäss halten
wird.
16. Eine Regelordnung bedingt
aus Natur , die individuelle Freiheit , und
hat vor , die der Gemeinschaft zu versichern.
Ihre allgemeinen Regeln stellen Einschränkungen,
die durch ihren Zweck gerechtfertigt werden,
durch den die Leitung die besten Voraussetzungen
für ein höfliches Zusammenleben hervorrufen
will, das auf Erziehung und gegenseitige Achtung
stützt. Wir verlassen uns deswegen auf
das Bewußtsein und auf die Zustimmung
unserer angenehmen Gäste in der Hoffnung,
dass sie sich an diesen kleinen Regeln halten
wollen, die ihnen einen ruhigeren und angenehmeren
Aufenthalt versichern werden. Auf diese Weise
werden sie das bedauerliche Einschreiten der
Leitung vermeiden.
17. Alles was nicht
ausdrücklich in dieser Regelordnung steht
ist nicht elaubt.
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Warnung
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| Die Abreise muß
bis 12:00 Uhr erfolgen, ansonsten wird ein zusätzlicher
Tag berechnet. Die nicht bewohnten Campingwagen
oder Zelte bezahlen in der Vorsaison und Mittelsaison
den Stellplatz; in der Hochsaison den Stellplatz
+ 1 Person.Hunde jeder Grösse müssen
immer an der Leine geführt werden.Es dürfen
keine Hunde an der Strand mitgenommen werden.Während
der Ruhezeit vom 13 Uhr bis 15 Uhr und vom 23
Uhr bis 7 Uhr ist jeder Fahrzeugverkehr, sowie
das Auf.- und Abbauen verboten. Auch mit Rücksichtnahme
auf die anderen Campinggäste ist jegliche
Ruhestörung zu verwendet werden.Die Direktion
übernimmt keine Haftung für eventuelle
Diebstähle. Es wird daher empfohlen, Geld
und andere Wertgegenstände an der Rezeption
abzugeben.Man ist verpflichtet, die Vegetation
zu schonen und auf die Sauberkeit der Anlage zu
achten.Die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen
kann einen Platzverweis zur Folge haben. |
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Modalität der Reservierung
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| Die Vorbestellung
muß durch eine Anzahlung von Euro 250,00
für die Fewrienwohnungen und Euro 100,00
für die Stellplatz, innerhalb bis zu 10 Tagen
nach Anfrage, geleistet. Reservierungen von Samstag
bis Samstag. Bei verspäteter Ankunft oder
verfrühter Abreise sind die vollen Mietgebühren
zu zahlen. Die Campingleitung hält die Reservation
bis 17 Uhr des folgenden Tages zür Verfügung.
Bei verspäteter Ankunft bitten wir um telefonische
Benachrichtigung.Aus organisatorischen Gründen
kann man bestimmte Wohneinheiten oder Stellplatznummern
nicht garantieren. |
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Nachrichten zu gehen
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| Im
Falle einer Reservierungsabsage wird Ihnen folgendermaßen
die Anzahlung zurückerstattet:Bis 31 Tagen
vor Ankunft erhalten Sie die volle Anzahlung
zurück.Von 30 bis 15 Tage vor Ankunft wird
Ihnen 50% der geleisteten Anzahlung erstattet.Nach
dieser Frist verfällt jedes Recht auf eine
Rückerstattung. |
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