Preisliste 2008

 

  
  Tagespreis

   18/04 - 09 /05 30/08 - 21/09 10/05 - 20/06 23/08 - 29/08 21/06 - 04/07
05/07 - 22/08
  Erwachsene
€ 4,00
€ 5,30
€ 6,60
   € 8,00
  Kinder 2 - 8 jahren
€ 2,60
€ 3,60
€ 4,50
   € 5,00
  Stellplatz+auto+Stromanschluß+Warme   Dusche
€ 8,50
€ 9,30
€ 12,00
   € 13,60
  Hund
€ 2,50
€ 2,50
€ 2,50
   € 2,50
  Zweites Auto
€ 3,40
€ 4,00
€ 5,00
   € 5,00
  Boot
€ 3,70
€ 5,20
€ 5,20
   € 6,20
  Besucher
€ 4,00
€ 5,00
€ 5,00
   € 5,00
 

Bungalows - Ferienwohnungen

 
18/04 - 09 /05 30/08 - 21/09
10/05 - 20/06 23/08 -29/08
21/06 - 04/07
05/07 - 22/08
  4 betten
€ 40,00
€ 55,00
€ 75,00
€ 85,00
  5/6 betten
€45,00
€ 60,00
€ 85,00
€110,00
  
Wasser, Geschirr, Gas, Endreinigung, Strandservice mit 1 Sonnenschirm und 1 Liegestuhl ( von 1/6 bis 31/8 ). Bettwäsche und Tischwäsche nicht inklusive. Mindenstaufenthalt im Hochsaison: 7 Tage, von Samstag . Ankunft ab 16,00 Uhr. Abreise bis 10,00 Uhr.


Mietwohnwagen


   18/04 - 09 /05 30/08 - 21/09 10/05 - 20/06 23/08 - 29/09
21/06 - 04/07
05/07 - 22/08
  4 betten
€ 30,00
€ 40,00
€ 51,00
€ 70,00
  
Decken, Gas, Endreinigung - Komplettes Vorzelt mit Geschirr. Bettwäsche inklusive. Mindenstaufenthalt i Hochsaison : 7 Tage, von Samstag. Ankunft ab 16,00 Uhr. Abreise bis 10,00 Uhr.

Regelordnung  des Campingplatzes Ancora                                                              >>   pdf

1. Für den Eintritt ist die Ermächtigung der Leitung und die folgerichtige Registrierung der persönlichen Dokumente verbindlich. Wird einer ohne Registrierung auf dem Campingplatz gefunden, dann wird er gleich entfernt und bei den Ortsbehörden angezeigt. Der Eintritt und die Ausfüllung des Personalbagens der Polizei sind mit der Annahme der Regelordnung des Campingplatzes verbunden.

2. Jeder Gruppe wird bei der Ankunft einen Platz erteilt. Es ist verboten , andere Räume zu besetzen und die Grenze des eigenen Platzes zu überschreiten. Die Grenzen des eigenen Platzes und anderer müssen sorgfältig respektiert.

3. Das Betreten des Platzes muss nach 12 Uhr des ersten Aufenthaltstags stattfinden.. Der Platz muss außerdem frei und gereinigt bis 10 uhr des letzten Aufenthaltstages freigelassen werden.

4. Der Platz darf nur von einem einzigen Übernachtungsmittel ( Wohnwagen, Camper, oder Zelt ) besetzt werden; es ist aber möglich , eine Verande , eine Kleinküche u/o ein Gazebo oder einen Sonnensegel aufzuschlagen. Die Gäste sollen sich um ihren Wohnwagen, ihr Zelt sowie um ihre eigenen Gegenstände kümmern.

5. Während der Hochsaison müssen die Gäste , im Falle sie ihren Platz auch zeitweilig freilassen, den Preis derselben + den eines Erwachsenen bezahlen.

6. Jedem Platz ist der Anschluss mit einer einzigen Steckdose ( 3 Ampere ) in den dazu bestimmten Säulchen möglich. Der Zutritt zu den Säulchen ist nur Volljährigen gestattet.Das Anschlusskabel soll unbedingt typengeprüft, flammenfast und nach den CEE-Bestimmungen gebaut sein; es soll keine Stecker und keine Verbindungen haben und soll die Plätze anderer und die Fahrbahn, besonders die aus Asphalt, nicht überqueren.

7. In der Periode vom 1sten Juni bis zum 31sten August ist die Einfahrt mit den Autos in den Campingplatz verboten. Die Gäste dürfen nur am Tag der Ankunft und an dem der Abfahrt mit dem Auto einfahren ( 2 Stunden sind für Laden und Ausladen gestattet ) ; nachher soll das Auto auf dem zentralen Gelände des äußerlichen Campingparkplatzes oder auf dem ,von der Leitung erteilten Platz, geparkt werden. Die Geschwindigkeitsgrenze innerhalb des Campingplatzes soll auf jeden fall höchstens 5km pro Stunde sein.

8. Die Leitung macht sich für keine Gegenstände und Personenschaden, Unwetter, Unheil, Epidemien, Insekte, Pflanzenkrankheiten, Diebstähle und allegemeine Schaden und andere Ursachen verantwortlich, die nicht von der direkten Nachlässigkeit der Leitung abhängen. Die Gäste werden deswegen ersucht, keine Wertgegenstände innerhalb des Zeltes, des Wohnwagens zu lassen.

9. Von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 23.00 bis 7.00 Uhr ist Schweigepflicht vorgescrieben. Der Verkehr von Motorfahrzeugen ist verboten. Es ist außerdem nicht gestattet, Radios, Fernseher laut zu stellen und irgendwie zu stören. Während dieser Zeit ist der Zutritt der Kinder zum Spielplatz auch verboten.

10. Verwandte, Freunde und Besucher dürfen nur in den Campingplatz rein, nur nachdem sie ihren gültigen Ausweis am Eingang abgegeben haben und auf jeden Fall nach Belieben der Leitung. Was Aufenthalte betrifft, die länger als 2 Stunden dauern, muss der geltende Listenpreis bezahlt werden . Eventuelle Besucher, die ohne Registration innerhalb des Campingplatzes gefunden werden, werden sofort zusammen mit den Leuten entfernt, die sie zu Gast haben.

11. Die Besitzer der Tiere sollen sich darum kümmern, damit ihre Tiere immer innerhalb der Grenzen ihres Platzes bleiben. Hundebesitzer sollen sie streng auf dem eigenen Platz and die Leine legen und sie für ihre Notdurft an der Leine führen. Das Tier soll außerdem mit einer identifizierenden Medaille ( mit den Daten des Besitzers ) gestattet werden. Auf jeden Fall sind die Besitzer der Tiere für eventuelle Schaden oder Storüngen verantwortlich, die ihre Tiere anderen Besuchern verursachen können. Die Leitung hat jedenfalls die Recht dazu, Tieren nicht aufzunehmen oder zu entfernen , die für die ganze Gemeinschaft gefärlich gehalten werden, die stören, oder die von ihren Besitzern schlecht geleitet werden.

12. Es ist verbindlich , die Bäume , die Vegetation un die Umwelt zu schonen, sicht um den Anstand und die Sauberkeit des eigenen Platzes, der Mülltonnen, der Bäder, des Strands und der gemeinen Zonen zu kümmern. Es ist verboten , Trinkwasser für die Reinigung von Autos , Booten, Wohnwagen , Zelten anzuwenden und Wasser im allgemeinen zu verschwenden; kein fester Wasseranschluss an den Brunnen ist gestatt.

13. Es ist gestattet ein Barbecue zu gebrauchen unter der Bedingung , dass der Gast einen Typengeprüften 1k-Feuerlöscher hat und zur schau stellt.

14. Das Personal des Campingplatzes ist ermächtigt, diese Regelordnung achten zulassen; es ist außerdem ermächtig, jegliche unberechtigte Struktur und jegliches Mittel wegzuräumen , die die Gäste und die Umwelt stören oder beschädigen können. Die versäumte Beachtung auch einer der obengenannten Normen oder ein Verhalten das die Harmonie und das gegenseitige Zusammenleben beschädigt, kann die Entfernung des ungewünschten Gastes vom Campingplatz mit sich führen.

15. Der Zutritt zum Campingplatz führt die Annahme und die volle Beachtung der vorliegenden “REGELORDNUNG“, die durch weitere Normen ergänzt werden kann, die die Leitung zu einem besseren Betrieb des Campingplatzes für gemäss halten wird.

16. Eine Regelordnung bedingt aus Natur , die individuelle Freiheit , und hat vor , die der Gemeinschaft zu versichern. Ihre allgemeinen Regeln stellen Einschränkungen, die durch ihren Zweck gerechtfertigt werden, durch den die Leitung die besten Voraussetzungen für ein höfliches Zusammenleben hervorrufen will, das auf Erziehung und gegenseitige Achtung stützt. Wir verlassen uns deswegen auf das Bewußtsein und auf die Zustimmung unserer angenehmen Gäste in der Hoffnung, dass sie sich an diesen kleinen Regeln halten wollen, die ihnen einen ruhigeren und angenehmeren Aufenthalt versichern werden. Auf diese Weise werden sie das bedauerliche Einschreiten der Leitung vermeiden.

17. Alles was nicht ausdrücklich in dieser Regelordnung steht ist nicht elaubt.


Warnung

Die Abreise muß bis 12:00 Uhr erfolgen, ansonsten wird ein zusätzlicher Tag berechnet. Die nicht bewohnten Campingwagen oder Zelte bezahlen in der Vorsaison und Mittelsaison den Stellplatz; in der Hochsaison den Stellplatz + 1 Person.Hunde jeder Grösse müssen immer an der Leine geführt werden.Es dürfen keine Hunde an der Strand mitgenommen werden.Während der Ruhezeit vom 13 Uhr bis 15 Uhr und vom 23 Uhr bis 7 Uhr ist jeder Fahrzeugverkehr, sowie das Auf.- und Abbauen verboten. Auch mit Rücksichtnahme auf die anderen Campinggäste ist jegliche Ruhestörung zu verwendet werden.Die Direktion übernimmt keine Haftung für eventuelle Diebstähle. Es wird daher empfohlen, Geld und andere Wertgegenstände an der Rezeption abzugeben.Man ist verpflichtet, die Vegetation zu schonen und auf die Sauberkeit der Anlage zu achten.Die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen kann einen Platzverweis zur Folge haben.

Modalität der Reservierung


Die Vorbestellung muß durch eine Anzahlung von Euro 250,00 für die Fewrienwohnungen und Euro 100,00 für die Stellplatz, innerhalb bis zu 10 Tagen nach Anfrage, geleistet. Reservierungen von Samstag bis Samstag. Bei verspäteter Ankunft oder verfrühter Abreise sind die vollen Mietgebühren zu zahlen. Die Campingleitung hält die Reservation bis 17 Uhr des folgenden Tages zür Verfügung. Bei verspäteter Ankunft bitten wir um telefonische Benachrichtigung.Aus organisatorischen Gründen kann man bestimmte Wohneinheiten oder Stellplatznummern nicht garantieren.

Nachrichten zu gehen


Im Falle einer Reservierungsabsage wird Ihnen folgendermaßen die Anzahlung zurückerstattet:Bis 31 Tagen vor Ankunft erhalten Sie die volle Anzahlung zurück.Von 30 bis 15 Tage vor Ankunft wird Ihnen 50% der geleisteten Anzahlung erstattet.Nach dieser Frist verfällt jedes Recht auf eine Rückerstattung.